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Abrechnung (GOÄ) / Kostenübernahme

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Privatärztlicher Not- und Hausbesuchsdienst VeritasMed rechnet Leistungen nach der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Selbstverständlich bieten wir unsere Dienstleistung auch für gesetzlich versicherte Patienten und für im Ausland versicherte Personen an. In diesen Fällen rechnen wir auf Selbstzahlerbasis ab, ebenfalls nach der GOÄ.

 

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